Reviere
Der FISCHEREIVEREIN BLUDENZ hat die Fischereirechte in folgenden Gewässern gepachtet:
Rev. 60, Ill 3
Das Gebiet der Ill von der Einmündung des Mengbaches bis zur Einmündung der Alfenz mit allen Zuflüssen, mit Ausnahme der in den Revieren 67 bis 71 gelegenen Gewässer und die Alvier unterhalb der Fassung Tschapina.
Rev. 67, Lutz 1
von der Staumauer im Gemeindegebiet Raggal bis zur Mündung in die Ill mit allen Nebengewässern und dem Sägebach in Ludesch, sowie dem Auslaufkanal der Vlbg. Kraftwerke AG vom Krafthaus bis zur Ill.
Rev. 71
Brunnenbach und Klarenbrunnerkanal in Bludenz von der Ableitung aus der Ill bis zur Mündung in die Ill mit allen Zuflüssen.
In allen Seitenbächen darf nicht geangelt werden. Diese dienen ausschließlich der Aufzucht. Auch das Rev. 71, Brunnenbach, wird nur als Aufzuchtbach genutzt.
Dem Verein gehören an:
Aktivmitglieder
Passivmitglieder
Sonderkarteninhaber
Die Jahreshauptversammlung vom 25.02.1992 hat die Zahl der Aktivmitglieder auf 100 Mitglieder festgesetzt.
Aktivmitglieder, welche das Angeln nicht mehr oder vorübergehend nicht ausüben wollen, können als Passivmitglieder geführt werden. Diese haben kein Stimmrecht, werden aber zu allen Veranstaltungen eingeladen.
Eine Wiederaufnahme in den aktiven Mitgliederstand ist nur möglich, wenn der Stand der Aktivmitglieder weniger als 100 beträgt und wenn das diesbezügliche Ansuchen bis spätestens 31. Dezember schriftlich beim Obmann eingereicht wird. Passivmitglieder haben Vorrang vor Neuaufnahmen.
Vereinsvorstand
Obmann | Obmannstellvertreter | Schriftführer | Kassier | Beisitzer |
---|---|---|---|---|
Peter Ehrenbrandtner Kirchgasse 12 6700 Bludenz Tel.: 0650 3459314 email: peter.ehrenbrandtner@vorarlberg.at | Werner Melchhammer Waldburgstraße 37a 6714 Nüziders Tel.: 0664 6589779 | Mag. Wilfried Maschler Gamplumweg 9 6706 Bürs | Günter Wirtensohn Braxerstraße 14 6713 Ludesch | Roland Gramer Franz Bruckner David Neyer Manfred Marlin |
Fischereiaufseher
Peter Eherenbrandtner |
Günter Wirtensohn |
Roland Gramer |
Mag. Wilfried Maschler |
Peter Kapeller |
Werner Kapeller |
Franz Bruckner |
Helmut Tomaselli |
Werner Melchhammer |
Max Mario |
David Neyer Werkstraße 6 6706 BürsTel.: 0676 4354066 |
Kartenausgabestellen
Kartenausgabestelle
KECKEIS GmbH Jagd und Fischerei Werdenbergerstraße 2 6700 Bludenz Tel.: 05552/62158 email: info@keckeis- jagd-fischerei.at |
Schon – und Fangbestimmungen
Mindestmaß und Schonzeiten
Fließgewässer
Fischart Mindestmaß Schonzeit
Äsche zurücksetzen
Bach- und Regenbogenforelle 25 cm 1. Oktober bis 28. Februar
Seeforelle 50 cm 1. Oktober bis 28. Februar
Stehende Gewässer
Fischart Mindestmaß Schonzeit
Bachforelle 25 cm 1. November bis 28. Februar
Regenbogenforelle 25 cm keine
FANGMENGEN
Tageshöchstfang: 4 Stück
Jahreshöchstfang: 60 Stück
GERÄTE- UND KÖDERBESCHRÄNKUNG
Der Fischfang ist nur mit einem Angelgerät erlaubt, wobei es nur mit einem Einfachhaken (gilt auch für Blinker, Spinner, Streamer usw.) ausgestattet sein darf.
Verboten sind:
Lebende Fische und Fischlaich als Köder
Angelhaken mit Widerhaken mit Ausnahme der künstlichen Fliege
Das stationäre Grundangeln im Fließgewässer
In Fischaufstiegshilfen wie Fischtreppen und Umgehungsgerinnen ist die Ausübung des Fischfangs verboten. Untermassige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind sorgfältig vom Angelhaken zu lösen. Zur Vermeidung von Schleimhautverletzungen sind dabei die Hände vor dem Anfassen des Fisches zu benetzen.
FLIEGENSTRECKEN
In der Lutz (von der Staumauer Gstins bis zur Einmündung in die Ill) und im Klarenbrunnerkanal (Fließrichtung links bis zur Ausleitung) ist nur das Fliegenfischen erlaubt.
FANGSTATISTIK
Die Fangstatistik hat jedes Mitglieder ordnungsgemäß auszufüllen und diese nach Abschluss der Fangsaison (spätestens bis 15. November des laufenden Jahres) bei einem Vorstandsmitglied abzugeben. Gefangene (angeeignete) Fische sind vor der weiteren Ausübung der Fischerei in die Fangstatistik einzutragen.
FAMILIENREGELUNG
Im Beisein der Mitglieder dürfen deren engste Familienangehörige angeln. Es darf aber nur mit einem Gerät gefischt werden! Für die Einhaltung der Vorschriften ist das Mitglied dem Verein gegenüber verantwortlich! Gefangene Fische werden in die Fangstatistik des Mitgliedes eingetragen.
Mitgliedsbeiträge
Aufnahmebeitrag (einmalig) | 100,00 € |
Aktivmitglied | 180,00 € |
Aktivmitglied Senior ab dem 75. Lebensjahr | 80,00 € |
Passivmitglied | 80,00 € |
Fischerbüchel Erstausfertigung und Folgeexemplar | 8,00 € |
Anmerkung: Die Beiträge "Aktiv Senior" und "Passiv" betragen ca. 45% des jeweiligen "Aktivbetrages" |
Tageskartenpreise
Einheimische und Gäste | 30,00 € |
Tageskarten gibt es nur noch mit einem gültigen „Angelfischerprüfungsausweis“ |
Vereinsarbeit
Jedes Mitglied ist bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres verpflichtet, jährlich für die Dauer von 8 Stunden unentgeltlich bei den anfallenden Aufgaben und Tätigkeiten des Vereines mitzuhelfen.
Die auszuführenden Arbeiten (im allgemeinen Ausholzung, Bach- und Uferreinigung, Abfischungen, Fischeinsätze usw.) und die Einsatztage werden vom Vereinsvorstand festgesetzt und mittels Rundschreiben oder telefonischer Verständigung den Mitgliedern rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Ableistung dieser 8 Pflichtstunden ist bei Verhinderung durch Krankheit, Beruf, Abwesenheit etc. grundsätzlich auch zu anderen als den festgesetzten Terminen möglich; Ausweichtermine sind ausnahmslos mit dem Obmann oder dem hierfür Beauftragten zu vereinbaren.
Pönale:
Wer seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung im Ausmaß der vorgegebenen 8 Stunden innerhalb des Vereinsjahres nicht nachkommt und für seine Verhinderung keine triftigen Gründe geltend machen kann, muss den dafür festgesetzten Betrag von € 80,– bezahlen (€ 10,– pro Stunde). Die Entrichtung ist bei Vorschreibung fällig.
Tätigkeiten im Vereinsinteresse, welche zusätzlich zu den obligaten 8 Pflichtstunden geleistet werden, werden ab der 12. Leistungsstunde mit einem Satz von € 8,– je Stunde abgegolten.