Vereinsbestimmungen

Reviere

Der FISCHEREIVEREIN BLUDENZ hat die Fischereirechte in folgenden Gewässern gepachtet:

Rev. 60, Ill 3
Das Gebiet der Ill von der Einmündung des Mengbaches bis zur Einmündung der Alfenz mit allen Zuflüssen, mit Ausnahme der in den Revieren 67 bis 71 gelegenen Gewässer und die Alvier unterhalb der Fassung Tschapina.

Rev. 67, Lutz 1
von der Staumauer im Gemeindegebiet Raggal bis zur Mündung in die Ill mit allen Nebengewässern und dem Sägebach in Ludesch, sowie dem Auslaufkanal der Vlbg. Kraftwerke AG vom Krafthaus bis zur Ill.

Rev. 71
Brunnenbach und Klarenbrunnerkanal in Bludenz von der Ableitung aus der Ill bis zur Mündung in die Ill mit allen Zuflüssen.

In allen Seitenbächen darf nicht geangelt werden. Diese dienen ausschließlich der Aufzucht. Auch das Rev. 71, Brunnenbach, wird nur als Aufzuchtbach genutzt.

Dem Verein gehören an:

Aktivmitglieder
Passivmitglieder
Sonderkarteninhaber

Die Jahreshauptversammlung vom 25.02.1992 hat die Zahl der Aktivmitglieder auf 100 Mitglieder festgesetzt.
Aktivmitglieder, welche das Angeln nicht mehr oder vorübergehend nicht ausüben wollen, können als Passivmitglieder geführt werden. Diese haben kein Stimmrecht, werden aber zu allen Veranstaltungen eingeladen.
Eine Wiederaufnahme in den aktiven Mitgliederstand ist nur möglich, wenn der Stand der Aktivmitglieder weniger als 100 beträgt und wenn das diesbezügliche Ansuchen bis spätestens 31. Dezember schriftlich beim Obmann eingereicht wird. Passivmitglieder haben Vorrang vor Neuaufnahmen.

Vereinsvorstand

ObmannObmannstellvertreterSchriftführerKassierBeisitzer
Peter Ehrenbrandtner
Kirchgasse 12
6700 Bludenz
Tel.: 0650 3459314
email: peter.ehrenbrandtner@vorarlberg.at
Werner Melchhammer
Waldburgstraße 37a
6714 Nüziders
Tel.: 0664 6589779
Mag. Wilfried Maschler
Gamplumweg 9
6706 Bürs
Günter Wirtensohn
Braxerstraße 14
6713 Ludesch
Roland Gramer
Franz Bruckner
David Neyer
Manfred Marlin

Fischereiaufseher

Peter Eherenbrandtner
Kirchgasse 12
6700 Bludenz
Mobil: 0650 3459314

Günter Wirtensohn
Barxerstraße 14
6713 Ludesch
Tel.: 0676 5473230

Roland Gramer
Seegerstraße 9
6706 Bürs
Tel. 32826
Mobil: 0650 3459400

Mag. Wilfried Maschler
Gamplumweg 9
6706 Bürs
Tel. 0699 10516020

Peter Kapeller
Beim Kreuz 23
6700 Bludenz
Tel. 66523

Werner Kapeller
Raiffeisenstraße 21
6700 Bludenz
Tel. 63110
Mobil: 0664 4106938

Franz Bruckner
Almaweg 12
6714 Nüziders
0664 5225442

Helmut Tomaselli
Walserweg 9a
6700 Bludenz
Tel. 63083
Mobil: 0680 4027267

Werner Melchhammer
Waldburgstraße 37a
6714 Nüziders
Tel. 66412
Mobil: 0664 6589779

Max Mario
Siedlerweg 9
6719 Bludesch
Tel.: 0650 3203250

David Neyer
Werkstraße 6
6706 BürsTel.: 0676 4354066

Kartenausgabestellen

Kartenausgabestelle

KECKEIS GmbH
Jagd und Fischerei
Werdenbergerstraße 2
6700 Bludenz
Tel.: 05552/62158
email: info@keckeis- jagd-fischerei.at

Schon – und Fangbestimmungen

Mindestmaß und Schonzeiten

Fließgewässer

FischartMindestmaßSchonzeit
Äschezurücksetzen
Bach- und Regenbogenforelle25 cm1. Oktober bis 28. Februar
Seeforelle50 cm1. Oktober bis 28. Februar

Stehende Gewässer

FischartMindestmaßSchonzeit
Bachforelle25 cm1. November bis 28. Februar
Regenbogenforelle25 cmkeine

FANGMENGEN
Tageshöchstfang: 4 Stück
Jahreshöchstfang: 60 Stück


GERÄTE- UND KÖDERBESCHRÄNKUNG

Der Fischfang ist nur mit einem Angelgerät erlaubt, wobei es nur mit einem Einfachhaken (gilt auch für Blinker, Spinner, Streamer usw.) ausgestattet sein darf.

Verboten sind:
Lebende Fische und Fischlaich als Köder
Angelhaken mit Widerhaken mit Ausnahme der künstlichen Fliege
Das stationäre Grundangeln im Fließgewässer

In Fischaufstiegshilfen wie Fischtreppen und Umgehungsgerinnen ist die Ausübung des Fischfangs verboten. Untermassige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind sorgfältig vom Angelhaken zu lösen. Zur Vermeidung von Schleimhautverletzungen sind dabei die Hände vor dem Anfassen des Fisches zu benetzen.

FLIEGENSTRECKEN

In der Lutz (von der Staumauer Gstins bis zur Einmündung in die Ill) und im Klarenbrunnerkanal (Fließrichtung links bis zur Ausleitung) ist nur das Fliegenfischen erlaubt.

FANGSTATISTIK

Die Fangstatistik hat jedes Mitglieder ordnungsgemäß auszufüllen und diese nach Abschluss der Fangsaison (spätestens bis 15. November des laufenden Jahres) bei einem Vorstandsmitglied abzugeben. Gefangene (angeeignete) Fische sind vor der weiteren Ausübung der Fischerei in die Fangstatistik einzutragen.

FAMILIENREGELUNG

Im Beisein der Mitglieder dürfen deren engste Familienangehörige angeln. Es darf aber nur mit einem Gerät gefischt werden! Für die Einhaltung der Vorschriften ist das Mitglied dem Verein gegenüber verantwortlich! Gefangene Fische werden in die Fangstatistik des Mitgliedes eingetragen.

Mitgliedsbeiträge

Aufnahmebeitrag (einmalig) 100,00 €
Aktivmitglied 180,00 €
Aktivmitglied Senior ab dem 75. Lebensjahr 80,00 €
Passivmitglied 80,00 €
Fischerbüchel
Erstausfertigung und Folgeexemplar
8,00 €
Anmerkung: Die Beiträge "Aktiv Senior" und "Passiv" betragen ca. 45% des jeweiligen "Aktivbetrages"

Tageskartenpreise

Einheimische und Gäste30,00 €
Tageskarten gibt es nur noch mit einem gültigen „Angelfischerprüfungsausweis“

Vereinsarbeit

Jedes Mitglied ist bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres verpflichtet, jährlich für die Dauer von 8 Stunden unentgeltlich bei den anfallenden Aufgaben und Tätigkeiten des Vereines mitzuhelfen.
Die auszuführenden Arbeiten (im allgemeinen Ausholzung, Bach- und Uferreinigung, Abfischungen, Fischeinsätze usw.) und die Einsatztage werden vom Vereinsvorstand festgesetzt und mittels Rundschreiben oder telefonischer Verständigung den Mitgliedern rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Ableistung dieser 8 Pflichtstunden ist bei Verhinderung durch Krankheit, Beruf, Abwesenheit etc. grundsätzlich auch zu anderen als den festgesetzten Terminen möglich; Ausweichtermine sind ausnahmslos mit dem Obmann oder dem hierfür Beauftragten zu vereinbaren.

Pönale:

Wer seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung im Ausmaß der vorgegebenen 8 Stunden innerhalb des Vereinsjahres nicht nachkommt und für seine Verhinderung keine triftigen Gründe geltend machen kann, muss den dafür festgesetzten Betrag von € 80,– bezahlen (€ 10,– pro Stunde). Die Entrichtung ist bei Vorschreibung fällig.

Tätigkeiten im Vereinsinteresse, welche zusätzlich zu den obligaten 8 Pflichtstunden geleistet werden, werden ab der 12. Leistungsstunde mit einem Satz von € 8,– je Stunde abgegolten.